Kosten & Krankenkasse Was zahlt GKV und PKV bei Osteopathie?
Transparenz von Anfang an. Was auf Sie zukommt — finanziell und organisatorisch — erklären wir Ihnen hier klar und verständlich.
Ersttermin 139–159 € · Folgetermin 103–119 € · Akupunktur 29 € · Abrechnung nach GebüH
Unsere Preise auf einen Blick
Wir rechnen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab — einheitlich an beiden Standorten in Wellingsbüttel und Barmbek. Sie erhalten nach jedem Termin eine detaillierte Rechnung, die Sie bei Ihrer Kasse einreichen können.
| Leistung | Dauer | Honorar |
|---|---|---|
| Ersttermin | ca. 45 Min. | 139 – 159 € |
| Folgebehandlung | ca. 30 Min. | 103 – 119 € |
| Akupunktur (Zusatz) | ca. 25 Min. | 29 € |
| Kinder- & Säuglingsosteopathie | nach Aufwand | vergleichbar |
Wer erstattet was?
Die Erstattung hängt von Ihrem Versicherungsstatus ab. Das Wichtigste vorab: Viele gesetzliche Kassen bezuschussen Osteopathie heute als freiwillige Zusatzleistung — typisch 40–60 € pro Sitzung, 4–6 Sitzungen pro Jahr.
Gesetzliche Krankenversicherung
Viele Kassen erstatten Osteopathie anteilig — typisch 40–60 € pro Sitzung, begrenzt auf 4–6 Sitzungen pro Kalenderjahr. Voraussetzung ist in der Regel eine ärztliche Bescheinigung vor Behandlungsbeginn. Die Erstattung erfolgt nachträglich gegen Einreichung der Originalrechnung.
Hamburger Kassen im Überblick: TK (bis 6 Sitzungen/Jahr), AOK, DAK, Barmer, HEK und weitere bezuschussen Osteopathie — Höhe und Bedingungen variieren. Fragen Sie vorab bei Ihrer Kasse nach: Wie viele Sitzungen? Welcher Betrag? Brauche ich eine Verordnung?
Wichtig: Die ärztliche Bescheinigung muss in der Regel vor dem Ersttermin vorliegen — rückwirkende Verordnungen werden von vielen Kassen abgelehnt.
Private Krankenversicherung & Beihilfe
Private Krankenversicherungen übernehmen osteopathische Behandlungen in den meisten Fällen vollständig oder zu einem hohen Anteil — abhängig vom gewählten Tarif. Voraussetzung ist Behandlung durch einen qualifizierten Osteopathen mit Heilpraktiker-Erlaubnis und fünfjähriger Ausbildung. Prüfen Sie Ihren Tarif unter den Stichworten „Heilpraktiker“ oder „alternative Heilmethoden“.
Beamtinnen und Beamte erhalten über die Beihilfe häufig 50–70 % erstattet. Reichen Sie die Rechnung parallel bei Beihilfestelle und privater Restkostenversicherung ein.
Alle Therapeuten unseres Teams erfüllen die Qualifikationsvoraussetzungen der PKV. Wir stellen Ihnen gerne Qualifikationsnachweise für die Einreichung zur Verfügung.
Selbstzahler & Zusatzversicherung
Viele unserer Patientinnen und Patienten entscheiden sich bewusst für eine Behandlung außerhalb des Kassensystems — weil sie Zeit, Zuwendung und Qualität schätzen. Wir arbeiten ohne Taktung im 15-Minuten-Rhythmus.
Gesetzlich Versicherte können über eine ambulante Zusatzversicherung Heilpraktikerleistungen abdecken — oft schon ab geringem monatlichen Beitrag. Osteopathische Behandlungen können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden — bitte mit Ihrem Steuerberater klären.
Bei längeren Behandlungsserien sprechen Sie uns gerne an — wir finden individuelle Lösungen.
Typische Stolperfallen — und wie Sie sie umgehen
Verordnung vor Behandlungsbeginn. Die ärztliche Bescheinigung muss vor dem Ersttermin vorliegen — rückwirkende Verordnungen werden von vielen Kassen abgelehnt.
Formulierung prüfen. Manche Kassen akzeptieren nur Bescheinigungen, die ausdrücklich eine „osteopathische Behandlung“ empfehlen. Eine allgemeine Verordnung reicht nicht immer.
Jahreskontingent nutzen. Wenn Ihre Kasse ein jährliches Kontingent vorsieht — Rechnungen gesammelt einreichen, damit keine Sitzungen verschenkt werden.
Ablehnung ist nicht das Ende. Viele Widersprüche sind erfolgreich. Wir unterstützen Sie mit ergänzenden Unterlagen zur Qualifikation und osteopathischen Einschätzung.
Abrechnung in vier Schritten
Die Abrechnung ist bei uns unkompliziert. Sie müssen sich um nichts kümmern außer dem Einreichen der Rechnung bei Ihrer Kasse.
Rechnung nach GebüH
Sie erhalten nach jeder Behandlung eine detaillierte Rechnung mit allen Leistungspositionen.
Zahlung vor Ort
Die Rechnung ist nach Erhalt zahlbar — per Überweisung oder Kartenzahlung vor Ort.
Einreichung bei Ihrer Kasse
Sie reichen die Originalrechnung bei Ihrer Krankenkasse, Versicherung oder Beihilfestelle ein. Bearbeitungszeit GKV: in der Regel 2–4 Wochen.
Erstattung direkt an Sie
Der erstattete Betrag wird direkt an Sie ausgezahlt. Bei Fragen zur Rechnung oder Unterstützung bei der Einreichung helfen wir gerne weiter.
Fragen zur Kostenübernahme
Muss ich zuerst zum Arzt, bevor ich einen Termin vereinbare?
Für die Behandlung selbst nicht — Osteopathie ist direkt ohne Überweisung möglich. Für die GKV-Erstattung wird jedoch meist eine ärztliche Empfehlung verlangt. Informieren Sie sich vorab bei Ihrer Kasse, damit die Bescheinigung rechtzeitig vorliegt.
Wer stellt die ärztliche Bescheinigung aus?
In der Regel Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt. Da es sich um eine private Bescheinigung handelt, kann je nach Praxis ein kleiner Betrag (meist 5–15 €) anfallen.
Was ist, wenn meine Kasse die Kosten ablehnt?
Eine Ablehnung bedeutet nicht das Ende — viele Widersprüche sind erfolgreich. Legen Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch ein, ergänzen Sie eine ausführliche ärztliche Begründung und verweisen Sie auf eine individuelle Leistungsprüfung. Wir unterstützen Sie mit ergänzenden Unterlagen zur Qualifikation.
Wird Kinderosteopathie anders abgerechnet?
Die Abrechnung erfolgt ebenfalls nach GebüH. Viele Kassen bieten für Kinder erhöhte Zuschüsse oder eigene Kinderprogramme — fragen Sie gezielt bei Ihrer Kasse nach.
Gibt es Ratenzahlungen?
Bei längeren Behandlungsserien sprechen Sie uns gerne an — wir finden individuelle Lösungen.
Fragen zu Kosten oder Erstattung? Wir beraten Sie gerne vorab — telefonisch oder beim Ersttermin.
oder telefonisch · 040 / 39 35 14